Was erwartet mich bei der MPU?
MPU werden stets durch Behörden oder richterliche Beschlüsse angeordnet. Die dabei erstellten Gutachten dienen dazu festzustellen, ob Sie die notwendige körperliche, geistige und charakterliche Fahreignung besitzen. Dabei spielen die Verhaltensmuster, aufgrund derer Sie in der Vergangenheit auffällig geworden sind, eine wichtige Rolle.
Für die Durchführung der MPU sind der TÜV und die Dekra zuständig. Die Kosten für die Untersuchungen belaufen sich je nach Fragestellung gemäß der Gebührenordnung von ca. 570,00 Euro bis 800,00 Euro. Darin nicht enthalten sind die Gebühren für das Abstinenzkontrollprogramm, welche zusätzlich zu entrichten sind.
Die MPU besteht aus vier Teilen:
- Ausfüllen eines Fragebogens
- Leistungstest
- Medizinische Untersuchung beim Amtsarzt
- Psychologische Untersuchung
Hinsichtlich des Ergebnisses gibt es drei Möglichkeiten:
- positives Gutachten:
Die Zweifel der Behörde an der Fahreignung des Antragsstellers konnten ausgeräumt werden. Der Führerschein wird wieder erteilt. - positives Teilgutachten:
Unter der Auflage einer Nachschulungsmaßnahme nach §70 FeV wird dieses Gutachten als positiv eingestuft. - negatives Gutachten:
Die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung des Antragsstellers konnten aufgrund mangelnder Vorbereitung oder nicht ausreichender Verhaltensänderung nicht ausgeräumt werden. Der Führerschein wird nicht wieder erteilt. Der Antragssteller hat die Möglichkeit, die Untersuchung nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist zu wiederholen.